Krankengymnastik

Krankengymnastik ist in Deutschland ein anerkanntes Heilmittel und ein Großteil unseres Leistungsangebotes wird von den Krankenkassen übernommen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Auf der Grundlage einer Verordnung können wir als Physiotherapeuten tätig werden, d.h. eine physiotherapeutische Diagnostik durchführen, einen Behandlungsplan erstellen und die Therapie gemeinsam mit Ihnen durchführen.

Bei Leistungen, die zusätzlich von Ihnen gewünscht werden, jedoch nicht im Rahmen der Krankenkassen abrechnungsfähig sind, klären wir Sie vor Beginn der Behandlung über Ihre Kosten auf.