Liebe Privatpatientinnen und Privatpatienten,
wir freuen uns, dass Sie sich für unsere physiotherapeutischen Leistungen entschieden haben. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Abrechnung unserer Leistungen als Privatversicherter geben, insbesondere in Bezug auf die Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).
Was ist die GebüTh?
Die GebüTh ist die Gebührenordnung für Therapeuten und dient als Grundlage für die Abrechnung unserer Leistungen mit Privatpatienten. Sie funktioniert ähnlich wie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sorgt für eine transparente und nachvollziehbare Berechnung unserer Honorare. Die GebüTh greift auf die Sätze der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Sätze) zurück und legt darauf einen Steigerungsfaktor fest, der den endgültigen Betrag für Privatpatienten bestimmt.
Wie werden die Preise für Privatpatienten berechnet?
Unsere Preise für Privatpatienten basieren auf den Sätzen der gesetzlichen Krankenkassen, welche durch einen Steigerungsfaktor zwischen 1,4 und 2,3 multipliziert werden. Dieser Steigerungsfaktor berücksichtigt zusätzliche Kosten, die im privaten Bereich anfallen, wie z.B. längere Behandlungszeiten oder höhere Qualifikationen der Therapeuten.
Warum gibt es unterschiedliche Steigerungsfaktoren?
Die unterschiedlichen Steigerungsfaktoren haben verschiedene Gründe, die von Praxis zu Praxis variieren können. Hier einige der wichtigsten Faktoren:
Zeitaufwand und Behandlungsdauer:
Qualifikation der Therapeuten:
Ausstattung der Praxis:
Individuelle Therapieanforderungen:
Therapeutische Betreuung:
Räumliche Ausstattung:
Was ist die Beihilfe und warum deckt sie nicht alle Kosten?
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die Beamte und bestimmte andere Berufsgruppen von ihrem Arbeitgeber, dem Staat, für Krankheitskosten erhalten. Allerdings deckt die Beihilfe in vielen Fällen nicht die vollen Kosten für Heilmittel wie Physiotherapie ab.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dazu festgelegt, dass die Beihilfesätze lediglich eine Ergänzung zur Eigenvorsorge darstellen und nicht alle Behandlungskosten vollständig decken. Diese Entscheidung ist politisch gewollt, um sicherzustellen, dass Beihilfeberechtigte einen Teil ihrer Behandlungskosten selbst tragen – ähnlich wie gesetzlich Versicherte, die Zuzahlungen leisten müssen.
Es ist also üblich, dass Beihilfeberechtigte, wie auch gesetzlich Versicherte, einen Eigenanteil zahlen müssen, da die Beihilfesätze oft unter den üblichen Gebühren für Physiotherapie liegen. Dieser Unterschied muss vom Patienten selbst getragen werden.
Warum akzeptiert die Beihilfe nicht immer die GebüTh-Sätze?
Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen orientieren sich bei der Kostenerstattung an den sogenannten Beihilfesätzen, die jedoch häufig unter den Sätzen der GebüTh liegen. Dies führt oft dazu, dass nur ein Teil der Kosten erstattet wird. Die Beihilfe betrachtet ihre Unterstützung als Ergänzung zur Eigenvorsorge und ist nicht verpflichtet, die vollen Kosten zu übernehmen, die nach der GebüTh abgerechnet werden.
Wenn Ihre Versicherung oder Beihilfestelle nur den Beihilfesatz anerkennt und Ihre Rechnung kürzt, liegt es daran, dass sie diese staatlich festgelegten Höchstsätze als Maßstab verwenden.
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Sätze nicht die tatsächlichen Betriebskosten einer physiotherapeutischen Praxis abdecken. Unsere Preise sind daher betriebswirtschaftlich kalkuliert und orientieren sich an den üblichen Honoraren in der Physiotherapie.
Wie gehen Sie vor, wenn die Versicherung nicht alles erstattet?
Falls Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle nur einen Teil der Rechnung übernimmt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Oftmals akzeptieren die Versicherungen nach erneuter Prüfung eine höhere Erstattung. Wir unterstützen Sie dabei gerne, indem wir Ihnen bei Bedarf zusätzliche Informationen oder Erklärungen zur Verfügung stellen.
Tipps zur Vorbereitung auf die Kostenerstattung
Unsere Preisgestaltung: Fair und transparent
Wir legen großen Wert auf Transparenz bei der Preisgestaltung. Unsere Preisliste für Privatpatienten basiert auf den GebüTh-Sätzen, die unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen und des Aufwandes kalkuliert sind. Bei Fragen zu den Preisen oder zur Abrechnung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Unsere aktuell gültige Preisliste finden Sie hier: Preisliste