Informationen für Privatpatientinnen und Privatpatienten

Informationen für Privatpatienten: Abrechnung nach der GebüTh

Liebe Privatpatientinnen und Privatpatienten,

wir freuen uns, dass Sie sich für unsere physiotherapeutischen Leistungen entschieden haben. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Abrechnung unserer Leistungen als Privatversicherter geben, insbesondere in Bezug auf die Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).

Was ist die GebüTh?

Die GebüTh ist die Gebührenordnung für Therapeuten und dient als Grundlage für die Abrechnung unserer Leistungen mit Privatpatienten. Sie funktioniert ähnlich wie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sorgt für eine transparente und nachvollziehbare Berechnung unserer Honorare. Die GebüTh greift auf die Sätze der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Sätze) zurück und legt darauf einen Steigerungsfaktor fest, der den endgültigen Betrag für Privatpatienten bestimmt.

Wie werden die Preise für Privatpatienten berechnet?

Unsere Preise für Privatpatienten basieren auf den Sätzen der gesetzlichen Krankenkassen, welche durch einen Steigerungsfaktor zwischen 1,4 und 2,3 multipliziert werden. Dieser Steigerungsfaktor berücksichtigt zusätzliche Kosten, die im privaten Bereich anfallen, wie z.B. längere Behandlungszeiten oder höhere Qualifikationen der Therapeuten.

  • Beispiel: Eine Leistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse mit 30 € vergütet wird, kann für Privatpatienten je nach Steigerungsfaktor zwischen 42 € (1,4-facher Satz) und 69 € (2,3-facher Satz) kosten.

Warum gibt es unterschiedliche Steigerungsfaktoren?

Die unterschiedlichen Steigerungsfaktoren haben verschiedene Gründe, die von Praxis zu Praxis variieren können. Hier einige der wichtigsten Faktoren:

 Zeitaufwand und Behandlungsdauer:

  • In der privaten Behandlung nehmen wir uns oft mehr Zeit für die Therapie als im GKV-Bereich, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen. Längere Behandlungszeiten fließen in die Preisgestaltung mit ein.

Qualifikation der Therapeuten:

  • Höher qualifizierte Therapeuten, die über spezielle Fortbildungen und Zertifikate verfügen (z.B. in manueller Therapie, manueller Lymphdrainage oder neurophysiologischer Behandlung), können ihre Leistungen zu einem höheren Satz abrechnen. Dies spiegelt die spezialisierte Behandlung wider, die Sie als Patient erhalten. Wir besuchen jedes Jahr eine Vielzahl an kostspieligen Fortbildungen, um Ihnen eine bestmögliche Behandlung zukommen lassen zu können. 

Ausstattung der Praxis:

  • Eine moderne und hochwertige Praxisausstattung (z.B. spezielle Geräte für gerätegestützte Krankengymnastik, Therapiemöglichkeiten für spezifische Krankheitsbilder) erfordert höhere Investitionen. Die Kosten für den Unterhalt und die Nutzung dieser Ausstattung werden ebenfalls durch den Steigerungsfaktor abgedeckt.
  • Einige Therapien, wie z.B. gerätegestützte Krankengymnastik, erfordern spezielle Ausrüstung, die in der Regel nicht in Standardbehandlungen einbezogen ist. Der Zugang zu hochwertiger technischer Ausstattung ermöglicht Ihnen eine effektivere und personalisierte Behandlung.

Individuelle Therapieanforderungen:

  • Jede Behandlung wird auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt. Dabei werden individuelle Therapiepläne erstellt, die oft zusätzliche Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten sowie spezialisierte Techniken erfordern.

Therapeutische Betreuung:

  • In vielen Fällen beinhaltet die private Behandlung eine intensivere Betreuung, beispielsweise durch engere Dokumentation und Kommunikation mit behandelnden Ärzten oder die Erstellung von detaillierten physiotherapeutischen Berichten.

Räumliche Ausstattung:

  • Komfortable und moderne Praxisräume, die auf eine entspannte und persönliche Behandlung ausgerichtet sind, spielen ebenfalls eine Rolle. Die angenehme Atmosphäre trägt zur Qualität der Therapie bei und ist ein weiterer Grund, warum Privatpreise höher sein können.

Was ist die Beihilfe und warum deckt sie nicht alle Kosten?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die Beamte und bestimmte andere Berufsgruppen von ihrem Arbeitgeber, dem Staat, für Krankheitskosten erhalten. Allerdings deckt die Beihilfe in vielen Fällen nicht die vollen Kosten für Heilmittel wie Physiotherapie ab.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dazu festgelegt, dass die Beihilfesätze lediglich eine Ergänzung zur Eigenvorsorge darstellen und nicht alle Behandlungskosten vollständig decken. Diese Entscheidung ist politisch gewollt, um sicherzustellen, dass Beihilfeberechtigte einen Teil ihrer Behandlungskosten selbst tragen – ähnlich wie gesetzlich Versicherte, die Zuzahlungen leisten müssen.

Es ist also üblich, dass Beihilfeberechtigte, wie auch gesetzlich Versicherte, einen Eigenanteil zahlen müssen, da die Beihilfesätze oft unter den üblichen Gebühren für Physiotherapie liegen. Dieser Unterschied muss vom Patienten selbst getragen werden.

Warum akzeptiert die Beihilfe nicht immer die GebüTh-Sätze?

Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen orientieren sich bei der Kostenerstattung an den sogenannten Beihilfesätzen, die jedoch häufig unter den Sätzen der GebüTh liegen. Dies führt oft dazu, dass nur ein Teil der Kosten erstattet wird. Die Beihilfe betrachtet ihre Unterstützung als Ergänzung zur Eigenvorsorge und ist nicht verpflichtet, die vollen Kosten zu übernehmen, die nach der GebüTh abgerechnet werden.

Wenn Ihre Versicherung oder Beihilfestelle nur den Beihilfesatz anerkennt und Ihre Rechnung kürzt, liegt es daran, dass sie diese staatlich festgelegten Höchstsätze als Maßstab verwenden. 

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Sätze nicht die tatsächlichen Betriebskosten einer physiotherapeutischen Praxis abdecken. Unsere Preise sind daher betriebswirtschaftlich kalkuliert und orientieren sich an den üblichen Honoraren in der Physiotherapie.

Wie gehen Sie vor, wenn die Versicherung nicht alles erstattet?

Falls Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle nur einen Teil der Rechnung übernimmt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Oftmals akzeptieren die Versicherungen nach erneuter Prüfung eine höhere Erstattung. Wir unterstützen Sie dabei gerne, indem wir Ihnen bei Bedarf zusätzliche Informationen oder Erklärungen zur Verfügung stellen.

Tipps zur Vorbereitung auf die Kostenerstattung

  • Prüfen Sie vorab Ihre Versicherungspolice: Vergewissern Sie sich, welche Leistungen Ihre Versicherung oder Beihilfe abdeckt und in welcher Höhe.
  • Erfragen Sie den Erstattungsbetrag: Klären Sie im Voraus, ob Ihre Versicherung die GebüTh-Sätze vollständig erstattet oder ob mit Eigenkosten zu rechnen ist.
  • Einspruch bei Kürzungen: Wenn Ihre Versicherung oder Beihilfe den Erstattungsbetrag kürzt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
  • Reichen Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Versicherung in jedem Fall die Honorarvereinbarung mit ein, die Sie vor Beginn der Behandlung von uns erhalten und unterschrieben haben!

Unsere Preisgestaltung: Fair und transparent

Wir legen großen Wert auf Transparenz bei der Preisgestaltung. Unsere Preisliste für Privatpatienten basiert auf den GebüTh-Sätzen, die unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen und des Aufwandes kalkuliert sind. Bei Fragen zu den Preisen oder zur Abrechnung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Unsere aktuell gültige Preisliste finden Sie hier: Preisliste